Charles Finney, ein Rechtsanwalt, machte sich Sorgen um seine Erlösung. Am 10. Oktober 1821, er war 29, ging er in ein Wäldchen, um zu beten. Dort erlebte er eine tiefgreifende Bekehrung. Er schreibt: „Der Heilige Geist … schien mir durch Leib und Seele zu gehen … Ja, es schien, als käme er in Wogen flüssiger Liebe.“
Am nächsten Tag traf er sich mit einem Klienten, den er vor Gericht vertreten sollte. Finney sagte: „Ich habe eine Vollmacht vom Herrn Jesus Christus, seine Sache zu vertreten. Deshalb kann ich Sie nicht verteidigen.“ Er verließ seine Anwaltspraxis und trat in den geistlichen Dienst. Später wurde er von Gott vollmächtig gebraucht, um Menschen zu Jesus zu führen.
Auch der Apostel Paulus war dazu berufen, die Sache des Herrn zu vertreten. Aus dem Gefängnis schrieb er: „[Sie wissen], dass ich zur Verteidigung des Evangeliums hier liege“ (Phil. 1,16). Das Wort „Verteidigung“ galt schon im Altertum für den Anwalt, der seine Sache vor Gericht vertrat. Alle Glaubenden sind dazu berufen, die herrliche Nachricht von der rettenden Gnade Gottes weiterzusagen. „So sind wir nun Botschafter an Christi statt, denn Gott ermahnt durch uns; so bitten wir nun an Christi statt: Lasst euch versöhnen mit Gott!“ (2.Kor. 5,20).
Was für ein großes Vorrecht, von Gott gebraucht zu werden, um andere zu Jesus zu bringen.