1860 riet Thomas Inman seinen Arztkollegen, ihren Patienten kein Medikament zu verschreiben, von dessen Wirkung sie nicht überzeugt seien. Sie sollten im Zweifel lieber „zum Wohl des Patienten“ entscheiden. In der Rechtssprache gibt es dafür den Ausdruck „Im Zweifel für den Angeklagten“. Er bedeutet, dass ein Angeklagter bei widersprüchlicher Beweislage nicht schuldig gesprochen werden sollte.

Vielleicht können wir als Christen aus diesem Konzept etwas für unsere Beziehungen lernen. Oder besser noch, wir können aus der Bibel lernen, was es bedeutet, im Zweifel zum Wohl des anderen zu entscheiden. In 1. Korinther 13,7 heißt es, die Liebe „erträgt alles, sie glaubt alles, sie hofft alles, sie duldet alles.“ Ein amerikanischer Ausleger schreibt zu der Formulierung „sie glaubt alles“ das Folgende: „Das Beste im anderen sehen … Das heißt nicht, dass die Liebe naiv ist, sondern dass sie nicht das Schlechteste denkt (wie es die Welt tut). Sie behält ihren Glauben. Liebe lässt sich nicht täuschen …, aber sie ist immer bereit, im Zweifel für den anderen zu entscheiden.“

Wenn wir Negatives über andere hören oder die Motive für ihr Handeln anzweifeln, dann wollen wir erst einmal innehalten, bevor wir sie als falsch oder schlecht verurteilen. Wir wollen im Zweifel das Gute in ihnen sehen. —Anne Cetas