Kann ein Mensch offiziell lebendig sein, nachdem er von den Behörden für tot erklärt worden ist? Diese Frage ging durch die Schlagzeilen, als ein Mann aus Ohio, der 25 Jahre früher vermisst gemeldet worden war, sich bei bester Gesundheit zeigte. Zum Zeitpunkt seines Verschwindens war er arbeitslos, süchtig und mit den Alimenten für sein Kind hoffnungslos im Verzug. Deshalb tauchte er ab. Doch als er wieder auftauchte, musste er feststellen, dass es ungeheuer schwierig ist, von den Toten zurückzukehren. Als er die Verfügung, mit der er juristisch für tot erklärt worden war, vom Gericht aufheben lassen wollte, wurde er mit dem Hinweis abgewiesen, das sei nur innerhalb der ersten 3 Jahre nach Ausstellung der Verfügung möglich.

Bei Gott hingegen ist so etwas gar nicht ungewöhnlich. Im Brief an die Epheser erfahren wir, dass Gott uns, obwohl wir geistlich tot waren, „mit Christus lebendig gemacht“ hat (Eph. 2,1.5). Allerdings war das für ihn eine äußerst schmerzliche Angelegenheit. Sein eigener Sohn musste dafür leiden, sterben und wieder auferstehen (V.4-7).

Sich körperlich lebendig zu zeigen, ist eine Sache. Die Herausforderung für uns besteht darin, zu zeigen, dass wir auch geistlich lebendig sind. Wenn Christus uns für lebendig erklärt, sind wir dazu berufen, in Dankbarkeit für seine unermessliche Gnade zu leben.