Ein Essen im Wert von über tausend Euro – Jumbo-Garnelen, Schawarma, Salate und mehr – wurde an einen Hausbesitzer geliefert. Aber der Mann feierte keine Party. Tatsächlich hatte nicht er das Buffet bestellt, sondern sein sechsjähriger Sohn. Wie konnte das passieren? Der Vater ließ seinen Sohn vor dem Schlafengehen mit seinem Handy spielen, und der Junge kaufte damit das teure Festmahl bei verschiedenen Restaurants. „Warum hast du das getan?“, fragte der Vater seinen Sohn, der sich unter seiner Decke versteckte. Der Sechsjährige antwortete: „Ich war hungrig.“ Der Appetit und die Unreife des Jungen führten zu einem kostspieligen Ergebnis.

Esaus Appetit kostet ihn viel mehr als nur tausend Euro. Die Geschichte in 1. Mose 25 erzählt, dass er erschöpft ist und verzweifelt nach Nahrung sucht. Er sagt zu seinem Bruder: „Ich bin hungrig! Gib mir etwas von dem roten Eintopf, den du gekocht hast!“ (V. 30). Jakob antwortet, indem er Esaus Erstgeburtsrecht verlangt (V. 31). Das Erstgeburtsrecht beinhaltet Esaus besondere Stellung als erstgeborener Sohn, den Segen der Verheißungen Gottes, einen doppelten Anteil am Erbe und das Privileg, das geistliche Oberhaupt der Familie zu sein. Esau gibt seinem Appetit nach, „aß und trank“, „so gleichgültig war ihm sein Erstgeburtsrecht“ (V. 34).

Wenn wir in Versuchung geraten und uns nach etwas sehnen, sollten wir uns nicht von unserem Appetit zu teuren Fehlern und Sünden verleiten lassen, sondern uns an unseren himmlischen Vater wenden – an den, der allein die hungrige Seele „reichlich“ sättigt (Psalm 107,9).